Strompreise

Wer sich die momentanen Strompreise betrachtet, denkt sehr häufig über einen Anbieterwechsel nach. Durch diesen Wechsel erhoffen sich viele Haushalte eine deutliche Reduzierung ihrer Stromkosten. Dies kann auch durchaus zutreffend sein, abhängig vom Angebot der zahlreichen Stromanbieter. Es ist sogar relativ einfach, einen günstigen Stromanbieter zu finden. Auf zahlreichen Internetseiten und Portalen bieten viele Anbieter eine Vergleichsrechnung für seinen Stromverbrauch an. Basierend auf der letzten Stromabrechnung werden hier die passenden Tarife angeboten und die Kosten insgesamt ermittelt. Die Vergleichsrechnung lässt sich relativ einfach erstellen. Mit ein paar wenigen Angaben erkennt man sofort, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder nicht. In der Regel werden Angaben zum derzeitigen Stromanbieter und der Jahresverbrauch in kw/h abgefragt.

Durch Betätigen eines Buttons wird ihnen nun der optimale Tarif auf Grundlage des Jahresverbrauches angezeigt und die Vergleichsrechnung erstellt. Liegt man hier im Endergebnis unter den Kosten des derzeitigen Stromanbieters, sollte man durchaus über einen Wechsel nachdenken. Hat man sich für den Wechsel entschieden, übernimmt der neue Anbieter in den meisten Fällen auch die Kündigung des Stromversorgungsvertrages bei dem bisherigen Anbieter. Da die Kündigungsfristen bei diesen Verträgen sehr kurzfristig sind, in der Regel 1 Monat zum Monatsende, steht einem raschen Wechsel zu dem günstigeren Anbieter nichts mehr im Wege. Bei Tariferhöhungen des bisherigen Anbieters steht dem Nutzer sogar ein Sonderkündigungsrecht zu. Hier kann der Wechsel zu einem anderen Anbieter bereits zum Termin der angekündigten Tariferhöhung erfolgen. Die Grundlagen für all diese Regelungen sind in den AGB´s des jeweiligen Anbieters ausführlich beschrieben. Diese sollte man generell sehr ausführlich und aufmerksam lesen, da hier auch versteckte Kosten im sogenannten Kleingedruckten auftauchen können. Die Rahmenbedingungen eines Stromliefervertrages können sehr unterschiedlich sein.

Während der eine Anbieter mit monatlichen Abschlagzahlungen arbeitet, verlangt ein anderer Anbieter eine Vorauszahlung. Diese kann unter Umständen die Höhe des jährlichen Verbrauches betragen. Vorsicht ist auch bei Angeboten mit Tarifgarantien über eine gewisse Laufzeit geboten, hier wird der Verbraucher mit einer Mindestvertragslaufzeit an den Anbieter gebunden. Hat man sich nun letztendlich für einen Wechsel entschieden, sind keine weiteren Schritte mehr zu unternehmen. Bereits nach wenigen Tagen erhält man von seinem neuen Anbieter ein erstes Schreiben. Hierin stehen der gewählte Tarif und der vorgesehene erstmalige Liefertermin des neuen Anbieters. Alles weitere wird nun vom neuen Anbieter veranlasst.

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